Grünes Licht für Vollendung des Ceneri-Basistunnels
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, womit der Vergabeentscheid der Alptransit Gotthard für zwei Aufträge für den Ceneri-Basistunnel rechtskräftig ist. Eine Neuausschreibung hätte eine Verzögerung um mehrere Jahre zur Folge gehabt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2014 die Beschwerden von Unternehmen, die den Zuschlag für die Grossaufträge nicht erhalten hatten, teilweise gutgeheissen. Die Alptransit sollte nochmals die Vergabe neu beurteilen. Die ist nun hinfällig.
Wie die Alptransit Gotthard in einer Medienmitteilung schreibt, bleibt damit der geplante Termin für die Aufnahme des Betriebs des Ceneri-Basistunnels per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 das Ziel.